Private Krankenversicherung für Freiberufler
Seit dem Beschluss der Gesundheitsreform besteht für jeden Bürger in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Ein Freiberufler kann seine Krankenversicherung frei wählen. Er kann sich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, oder er wählt als Privatpatient eine Private Krankenversicherung (PKV).
Der Beitrag der GKV wird prozentual vom Verdienst erhoben. Er liegt zwischen 11% und 16% bei den einzelnen GKV.
Bei Abschluss einer GKV wird beim Freiberufler ein monatliches Durchschnittseinkommen für die Beitragsbemessung angenommen. Wird mehr verdient, so muss auch ein höherer Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt werden. Die Leistungen der GKV sind in der Regel Standardleistungen mit teilweisen Zuzahlungen. Was nicht im Leistungskatalog erfasst ist, wird nicht bezahlt.
Geringverdienende Familienangehörige und Kinder können in der GKV beitragsfrei mit versichert werden. Innerhalb der GKV kann bei Beachtung der Kündigungsfrist gewechselt werden. Bei Beitragserhöhungen gibt es Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel zur PKV ist für Freiberufler bis 58 Jahre immer möglich.
Als Privatpatient bestimmt der Versicherungsnehmer seine gewünschten Leistungen selbst. Der Beitrag der PKV richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter und eventuellen gesundheitlichen Risiken und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter.
Ein Wechsel zwischen den PKV ist bis 58 Jahre immer möglich, aber in der Regel wenig sinnvoll, weil durch das höhere Eintrittsalter bei Abschluss eines neuen Vertrages und eventuellen gesundheitlichen Risiken der Beitrag oft höher ist.
Der Wechsel zur GKV ist für Freiberufler nicht mehr möglich. Bei finanziellen Problemen muss die PKV einen Basistarif anbieten, den der Freiberufler abschließen kann.